Pfarrgemeinderat St. Dionysius und St. Georg
Das Gemeindeleben einer Pfarrei wird geprägt von einer Vielzahl von Verbänden, Vereinen, Gruppen, Projekten und Einrichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Gemeinschaft verstehen – verbunden durch den Glauben an den einen Gott. Durch die Taufe und Firmung sind sie unmittelbar von Jesus selbst in seine Nachfolge gerufen und in seinem Geist zur Seelsorge ermächtigt, was bedeutet: Alle gefirmten Christen tragen Mitverantwortung.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) vertritt als gewähltes Gremium die Interessen aller Gemeindemitglieder und hilft bei der Gemeindeleitung. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Die Schwerpunkte der Arbeit im Pfarrgemeinderat kommen besonders in den Sachausschüssen zum Tragen, in denen auch andere interessierte und sachkundige Gemeindemitglieder mitarbeiten.
Der Pfarrgemeinderat lebt und arbeitet nach selbst erarbeiteten und angenommenen Leitsätzen. Er hat sich ein an diesen Leitsätzen orientiertes Gebet zur Begleitung der Arbeit gegeben.
Er tagt sechs mal jährlich. Die nächsten Termine finden Sie in der Seitenleiste.
Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats
Dem Pfarrgemeinderat gehören stimmberechtigt an:
- Die hauptberuflich in der Seelsorge Tätigen der Gemeinde
- 16 von der Gemeinde gewählte Personen
- bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt
- ein Vertreter des Kirchenvorstandes
Mit beratender Stimme wirkt außerdem eine Vertreterin der kirchlichen Angestellten mit.