Pfarrgemeinderat St. Dionysius und St. Georg

Das Gemeindeleben einer Pfarrei wird geprägt von einer Vielzahl von Verbänden, Vereinen, Gruppen, Projekten und Einrichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Gemeinschaft verstehen – verbunden durch den Glauben an den einen Gott. Durch die Taufe und Firmung sind sie unmittelbar von Jesus selbst in seine Nachfolge gerufen und in seinem Geist zur Seelsorge ermächtigt, was bedeutet: Alle gefirmten Christen tragen Mitverantwortung.

Der Pfarrgemeinderat (PGR) vertritt als gewähltes Gremium die Interessen aller Gemeindemitglieder und hilft bei der Gemeindeleitung. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Die Schwerpunkte der Arbeit im Pfarrgemeinderat kommen besonders in den Sachausschüssen zum Tragen, in denen auch andere interessierte und sachkundige Gemeindemitglieder mitarbeiten.

Der Pfarrgemeinderat lebt und arbeitet nach selbst erarbeiteten und angenommenen Leitsätzen. Er hat sich ein an diesen Leitsätzen orientiertes Gebet zur Begleitung der Arbeit gegeben.

Er tagt sechs mal jährlich. Die nächsten Termine finden Sie in der Seitenleiste.

Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats

Dem Pfarrgemeinderat gehören stimmberechtigt an:

Mit beratender Stimme wirkt außerdem eine Vertreterin der kirchlichen Angestellten mit.