Kirchenvorstand St. Dionysius und St. Georg

Der Kirchenvorstand verwaltet und betreut das Vermögen unserer Kirchengemeinde. Dazu gehören:

Außerdem verwaltet der Kirchenvorstand Grundstücke der Kirchengemeinde, die teilweise im Außenbereich liegen und an Landwirte verpachtet sind, teilweise aber auch innerörtlich liegen und im Erbbaurecht an Hausbesitzer vergeben sind.

Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand kümmert sich um folgende Anlegenheiten:

  • die Erhaltung der Gebäude
  • er prüft Angebote und vergibt Reparaturarbeiten
  • er regelt Grundstücksangelegenheiten, wie z.B. Verpachtung und Vermietung oder auch evtl. Verkauf
  • er ist der Arbeitgeber der Kirchenangestellten (z.B. Organist, Erzieherinnen in den Kindergärten) mit allen Rechten und Pflichten
  • er schließt Verträge ab und beschließt jährlich den Haushalt für die Kirchengemeinde

Zur Erfüllung all dieser Aufgaben bedient er sich der Mitarbeit von Fachleuten der Zentralrendantur in Dülmen.

Zusammensetzung des Kirchenvorstands

Dem Kirchenvorstand gehören an:

  • der Pastor
  • zehn von der Gemeinde gewählte Mitglieder
  • aufgrund eines verbrieften Rechtes die jeweiligen Eigentümer von Haus Havixbeck und vom Hof Schulze Havixbeck
  • ein Mitglied des Pfarrgemeinderats als beratendes Mitglied

Wählbar in den Kirchenvorstand ist jedes Mitglied der Pfarrgemeinde, welches mindestens 21 Jahre alt ist. Wahlberechtigt sind alle Pfarrgemeindemitglieder ab 18 Jahren. Die jeweilige Wahlperiode beträgt sechs Jahre.